Beratung zu Vorsorge und Notfall

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie ein Betreuungsverfahren entbehrlich machen. Machen Sie sich deshalb in gesunden Tagen Gedanken, wer Ihre Interessen im Ernstfall vertritt, um für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit vorzusorgen.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, welche Person Ihres Vertrauens zum Betreuer bestellt wird und welche Aufgaben diese Betreuung beinhalten soll. Sie können aber auch festlegen, wer keinesfalls für die Erledigung dieser Aufgaben in Frage kommen soll. Die Betreuungsverfügung entfaltet nur dann ihre Wirkung, wenn eine rechtliche Betreuung tatsächlich erforderlich ist.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie die Art und Weise sowie den Umfang Ihrer ärztlichen Behandlung im Voraus festlegen, wenn Sie zu einem Zeitpunkt X nicht mehr selbst entscheiden können. In der Patientenverfügung treffen Sie Aussagen dazu, in welchen konkreten Krankheitssituationen Sie welche Maßnahmen wünschen oder ablehnen.

SBSV Senioren Vorsorge und Notfall

Ansprechpartner

 

Andreas Günther
Telefon: 0361 2620774
Email: erfurt@seniorenschutzbund.org

Schutzbund der Senioren und Vorruheständler Thüringen e.V.

Juri-Gagarin-Ring 64
99084 Erfurt

Telefon: 0361 2620735
Email: info@seniorenschutzbund.org 

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag:
8:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 bis 13:30 Uhr