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Vortrag des Monats

Härtefallfonds für DDR – Rentner*innen

Die Bundesregierung hat am 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Renten-Überleitung („Härtefallfonds“) geschaffen. Die Leistung der Stiftung richtet sich an Härtefälle, deren gesetzliche Rente in der Nähe der Grundsicherung liegt (830,00 Euro). Ab sofort können Betroffene einen Antrag zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten stellen – dafür vorgesehen ist eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro. Der Betrag verdoppelt sich, wenn die einzelnen Bundesländer diesem Fond betreten, auf somit 5.000 Euro. Thüringen hat dies getan.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind unter anderem begünstigt:

  • nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe
  • Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten
  • Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen

Unser Vereinsmitglied Frau Karola Stange (MdL und Stadträtin) wird den Vortrag zum Thema halten und ALLEN, die einen Antrag stellen wollen, ganz pragmatisch bei der Antragsstellung zur Seite stehen!

Wir freuen uns auf Sie!

 

 

Do, 13.04.2023
14:00 – 16:00 Uhr
Saal
Juri-Gagarin-Ring 56a